Wettspielordnung / Allgemeine Turnierbestimmungen

Allgemeine Turnierbestimmungen und Wettspielordnung des Royal St. Barbara´s Dortmund Golf Club e.V.

1 Regeln / Platzregeln

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des Royal St. Barbara´s Dortmund Golf Club e.V.

2 Gewertete Vorgaben / Vorgabengrenze

Für die einzelnen Turniere werden alle WHI am Tag des Meldeschlusses über das DGV-Intranet aktualisiert. Die im DGV-Intranet erfassten WHI gelten für alle ausgetragenen Wettspiele mit Nettowertung als bindend. Bei Wettspielen, in denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabengrenze geregelt ist, gilt: Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist der zum Meldeschluss gültige World Handicap Index (WHI) gemäß DGV Intranet, einsehbar unter golf.de.

3 Vorgabenwirksamkeit

In allen Einzelzählspielwettspielen gilt das World Handicap System (WHS) und die erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern alle Bestimmungen des WHS erfüllt sind.

4 Meldung / Meldeschluss

Meldungen können (wenn nicht anders in der Ausschreibung angegeben) durch Eintragen in die Meldeliste im Clubhaus oder im Internet über die Clubseite bzw. eine ans DGV-Intranet angeschlossene Webseite erfolgen. Die Meldegebühr ist beim Abholen der Scorekarte zu entrichten. Treten gemeldete Spieler nicht an oder ziehen Ihre Meldung nach Meldeschluss zurück, sind sie zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet. Ist für das Wettspiel kein anderer Meldeschluss angegeben, gilt als Meldeschluss 12 Uhr am Vortag des Wettspielbeginns.
Die Spielleitung ist berechtigt, nach Meldeschluss gemeldete Spieler/innen außer Konkurrenz starten zu lassen.

5 Mindestanzahl Teilnehmer/innen

Die Spielleitung kann bei Eingang von weniger als 12 Meldungen entscheiden, das Wettspiel wegen zu geringer Teilnahme nicht auszutragen.

6 Beschränkte Nutzung von Unterlagen

Während einer Runde darf ein Spieler als Hilfestellung beim Einschätzen des Verhaltens des Balls auf dem Grün nur ein offizielles, vom Verein herausgegebenes Birdiebook und handgeschriebene Notizen verwenden, die vor oder während der Runde durch den Spieler oder dessen Caddie erstellt wurden. Handgeschriebene Notizen dürfen nur Informationen enthalten, die durch persönliche Erfahrungen des Spielers oder dessen Caddies auf dem Platz und nur durch Beobachtung eines gerollten oder gespielten Balls oder allgemeine Beobachtung oder das Gefühl des Spielers oder seines Caddies erlangt wurden. Diese Einschränkungen von handgeschriebenen Notizen oder andere Unterlagen gelten nicht für Angaben, die nicht beim Lesen der Grüns helfen können (Angaben zu Schwungidee, Schlaglänge, Schlägerwahl, …).

7 Ausschreibungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht:

  • die jeweiligen Platzregeln zu ändern
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern
  • weitere Teilnehmende nach Meldeschluss zuzulassen (insb. zum Auffüllen von Spielgruppen)
  • die Ausschreibungsbedingungen zu ändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben

Nach dem Start der ersten Spielgruppe sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

8 Spielgeschwindigkeit

Die folgende Platzregel zur Spielgeschwindigkeit gilt für alle Wettspiele des Royal St. Barbara´s Dortmund Golf Club e.V.
 
8.1 Erwartete Höchstzeit

Die erwartete Höchstzeit ist die Zeit, die von der Spielleitung zum Beenden der Runde einer Gruppe als notwendig angesehen wird. Dies wird mit Zeiten je Loch und addierten Zeiten dargestellt und schließt alle mit dem Spiel in Verbindung gebrachten Zeiten ein, zum Beispiel für Regelfälle und die Zeiten zwischen Löchern. Die erwartete Höchstzeit zur Beendigung von 18 Löchern wird durch die Spielleitung vor dem Wettspiel durch Aushang allen Teilnehmern bekannt gegeben und nach Möglichkeit auch auf den Scorekarten als Zeit je Loch und in addierten Zeiten ausgewiesen.
Das folgende Verfahren gilt nur, wenn eine Gruppe ihre Position auf dem Platz verloren hat.

8.2 Definition von „Position verloren“

Von der als erste startenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, falls die addierte Zeit der Gruppe zu irgendeiner Zeit während der Runde die für die gespielten Löcher erwartete Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, wenn sie die Zeit ihres Startintervalls verloren hat, hinter der Vordergruppe zurückliegt und die für die gespielten Löcher erwartete Zeit überschritten hat.

8.3 Verfahren, wenn eine Gruppe die Position verloren hat

  • Referees werden die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, zum Beispiel ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball, usw.
  • Wird die Zeit der Spieler gemessen, erfolgt die Zeitnahme für jeden Spieler der Gruppe einzeln und ein Referee wird jedem Spieler mitteilen, dass sie ihre Position verloren haben und ihre Zeit gemessen wird.
  • In besonderen Fällen darf auch nur die Zeit eines einzelnen Spielers oder von zwei Spielern in einer Gruppe gemessen werden.
  • Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden.10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst: a) einen Abschlag auf einem Par 3 Loch; b) einen Schlag zum Grün; c) einen Chip oder Putt spielt.
  • Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl eines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.
  • Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.
  • Die Zeitnahme beginnt in dem Augenblick, wenn der Referee entscheidet, dass der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann.
  • Die Zeitnahme endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:

  • Strafe für den 1. Verstoß: Mündliche Verwarnung durch den Referee
  • Strafe für den 2. Verstoß: Ein Strafschlag
  • Strafe für den 3. Verstoß: Grundstrafe, gilt zusätzlich zur Strafe für den zweiten Verstoß
  • Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation.

Solange ein Spieler nicht über eine Zeitüberschreitung informiert wurde, kann er sich keine weitere Strafe für eine Zeitüberschreitung zuziehen.

8.4 Verfahren, wenn eine Gruppe während derselben Runde erneut die Position verliert

Hat eine Gruppe mehr als einmal während einer Runde ihre „Position verloren“ wird das oben genannte Verfahren bei jeder Gelegenheit angewandt. Zeitüberschreitungen und die Anwendung von Strafen während derselben Runde setzen sich fort, bis die Runde beendet ist.

8.5 Verfahren, wenn Spielgruppen die vorgegebene Regelspielzeit nicht einhalten

Hält eine Spielgruppe die vorgegebene Regelspielzeit nicht ein und die Spielleitung kommt zu dem Schluss, dass keine äußeren Gründe (z.B. Wartezeiten) für diese Verzögerung vorliegen, kann die Spielleitung alle in der Spielgruppe spielenden Personen je nach Schwere des Verstoßes wie folgt sanktionieren:

  • 1 Strafschlag
  • 2 Strafschläge
  • Disqualifikation

An welchem Loch Strafschläge hinzugezählt werden, entscheidet die Spielleitung.

8.6 Hinweise für die Spieler

  • Seien Sie spielbereit und spielen Sie Ready Golf, wann immer dies möglich ist.
  • Referees oder Mitglieder der Spielleitung können Spieler auffordern, Ready Golf zu spielen.
  • Es liegt in der Verantwortung aller Spieler, ohne unangemessene Verzögerung und innerhalb der Regelspielzeit zu spielen.
  • Mitglieder der Spielleitung können Spieler, die nicht innerhalb der erwarteten Spielzeit sind, informieren.
  • Selbst wenn der Grund dafür, dass Ihre Gruppe nicht in Position ist, das Resultat eines verlorenen Balls, einer längeren Ballsuche oder einer Regelentscheidung ist, bleibt es in der Verantwortung der Gruppe, so schnell wie möglich wieder in Position zurück zu kommen (wenn nötig, mit Hilfe der Spielleitung).

9 Motorisierter Beförderungshilfen

In Ergänzung zur gültigen Platzregel wird bzgl. der „Benutzung motorisierter Beförderungshilfen“ festgestellt, dass als Ausnahmen für Spieler mit einer Gehbehinderung vorgesehen sind:
(a) Die Spielleitung kann Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung  beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt ist, die Nutzung eines Beförderungsmittels gestatten, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird.
Die Gehbehinderung ist rechtzeitig vor dem Wettspiel, in dem die Nutzung beabsichtigt ist, durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises gegenüber dem Clubbüro bzw. der Spielleitung nachzuweisen.
(b) Auf Antrag an die sportliche Leitung kann Spielern mit einer dauerhaften Erkrankung, die eine Beförderungshilfe für das Golfspiel über 18 Loch erfordert, die Nutzung eines Beförderungsmittels für festgelegte Turniere gestattet werden, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird. Über den Antrag entscheidet der Vorgabenausschuss.
Die Nutzung eines Beförderungsmittels ist in jedem Fall erst nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

10 Beendigung von Wettspielen

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet.

11 Festgesetzte Runde

Soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben, gilt bei Wettbewerben mit Runden über 18 Löcher die Runde als festgesetzt über die Löcher 1 bis 18. Im Fall von Runden über 9 Loch beläuft sich die Runde über die angegeben 9 Loch in der Reihe 1 bis 9 bzw. 10 bis 18. Ist „Kanonenstart“ ausgewiesen, beginnt die Runde an dem in der Startliste festgelegten Loch, im Weiteren bleibt die Reihenfolge der Löcher gleich.

12 Zählkarte ausfüllen/abgeben

In Wettspielen ist die Musterplatzregel L-1 in Kraft: Fehlt auf der Scorekarte die Unterschrift von Spieler, Zähler oder beiden erhält der Spieler die Grundstrafe. Diese wird am letzten Loch der gespielten Runde angewendet.
Ist für das Wettspiel keine andere „Scoring Area“ angegeben, gilt das Clubbüro als „Scoring Area“. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler den Bereich der Scoring Area verlassen hat. Ist die Scoring Area nicht besetzt und steht eine Zählkartenbox bereit, gilt die Zählkarte als abgegeben, wenn sie in die Box eingeworfen wurde.
Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden!

13 Course Rating Ausgleich

In Bruttowettspielen, in denen Spieler gemeinsam gewertet werden, die von unterschiedlichen Abschlägen gespielt haben, wird ein Course-Rating-Ausgleich vorgenommen.

14 Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

Lochspiel:
Ist in der Ausschreibung keine abweichende Regelung angegeben bzw. ist lediglich „Stechen nach Sudden Death“ angegeben, gilt: Endet ein Lochspiel gleich („All Square“), wird Loch für Loch weitergespielt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Start und Reihenfolge der Löcher im Stechen entsprechen der vorgegebenen Reihenfolge gemäß Ausschreibung für das Lochspiel. Im Vorgabenlochspiel werden die Vorgabeschläge wie auf der festgesetzten Runde angerechnet.
Zählspiel:
Ist in der Ausschreibung des Turniers keine abweichende Regelung angegeben bzw. ist lediglich die Angabe „nach Stechprotokoll“ angegeben, erfolgt ein Stechen nach „Kartenstechen“ nach dem folgenden Verfahren:
Bei Turnieren über mehrere Runden entscheidet das Ergebnis der letzten 18 Löcher, bei Gleichheit der letzten 36 Löcher usw. Sollte auch dann noch Gleichstand bestehen bzw. handelt es sich um ein Turnier über 18 Loch, gilt das Ergebnis der letzten Runde auf den Löchern mit der Vorgabenverteilung 1/18/3/16/5/14/7/12/9. Bei weiterer Gleichheit entscheiden die Löcher mit der Vorgabenverteilung 1/18/3/16/5/14, danach 1/18/3 und schließlich das schwerste Loch. Bei Gleichheit aller genannten Stechverfahren entscheidet das Los.

15 Doppelpreisausschluss

Sofern keine anderen Angaben in der Ausschreibung des Turniers gemacht sind, gilt der sogenannte „Doppelpreisausschluss“, d.h. es werden nicht mehrere Preise aus Nettowertungen und Bruttowertungen an denselben Spieler oder dieselbe Spielerin vergeben. Die Reihenfolge der Vergabe richtet sich im allg. nach dem Wert des Preises.

16 Preise in Sonderwertungen

Für Wertungen „Nearest to the Pin“ gilt: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zwischen Ball und Loch wird gemessen. Ein eingelochter Ball wird mit 0 cm gewertet.
Für Wertungen „Longest Drive“ und „Nearest the Line“ gilt: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des zu spielenden Lochs liegen.
Für Wertungen „Hole-in-One“ gilt: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss nach diesem Schlag eingelocht sein (Score 1).

17 Schieben von Preisen

Bei den Wettbewerben „Ladies Day“, „Mens Day“, "Golfakademie-Cup" und „Mercedes-Benz After Work Golf Cup“ werden Preise in Netto- und Bruttowertungen nur an Spieler vergeben, die während der Preisvergabe anwesend sind. Sind Personen nicht anwesend, werden die Preise an den/die Nächstplatzierte(n) vergeben. Können Preise nicht vergeben werden, da keine Teilnehmer der entsprechenden Wertung anwesend sind, fallen die Preise an die Jugendkasse.
Ist die Siegerehrung offiziell ausgesetzt bzw. fällt diese aus, entfällt auch das Schieben der Preise.

18 Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Mit der nachfolgenden Darstellung möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Club informieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, möglicherweise aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch darüber im Folgenden Informationen erhalten.

18.1 Verarbeitung Ihrer Daten durch unseren Club

Im Rahmen der Wettspielanmeldung und Abwicklung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, World Handicap Index, Bild- und -Tonaufnahmen, usw.) erhoben.
An den durch den Royal St. Barbara´s organisierten und ausgeschriebenen Wettspielen ist nur teilnahmeberechtigt, wer bei der Meldung zum Wettspiel den genannten Veröffentlichungen und Verarbeitungszwecken ausdrücklich zustimmt.
Die Daten werden für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:

  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie WHI zur Erstellung von Ergebnislisten sowie darüber hinaus die Startzeit der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung von Startlisten
  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie WHI zur Veröffentlichung im Internet auf Seiten des Clubs oder entsprechender Drittanbieter, wie z.B. www.gvnrw.de oder www.golf.de im Rahmen von Berichterstattungen
  • Personenbezogene Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage, in Newslettern oder der Clubzeitschrift) des Clubs zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Wettspielberichterstattung)

Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem Royal St. Barbara´s bestehenden Vertragsverhältnisses. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO hingewiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigten Interesse des Royal St. Barbara´s an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO. Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Verein sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des Royal St. Barbara´s Dortmund Golf Club e.V. befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des Vereins im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald sie für die beschriebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden und keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen – bestehen.

18.2 Ihre Rechte

Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen. Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben.
In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allem in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f) beruht.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie uns gerne hierauf an. Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den Verein zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

19 Registrierte Privatrunden (RPR)

Jeder Golfer mit aktivem WHI ist im Rahmen der Regelungen des World Handicap Systems berechtigt, registrierte Privatrunden (RPR) zu spielen. Eine Anmeldung zur RPR muss unter Angabe der folgenden Einzelheiten erfolgen:

  • Datum und geplante Startzeit der Runde
  • Name und Heimatclub des Spielers
  • Name und Heimatclub des Zählers
  • Bezeichnung der Zählspielabschläge, von denen gespielt werden soll

Für jede RPR ist eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro im Büro zu entrichten.
RPR über 9 Löcher finden auf den Löchern 1 bis 9 statt. An einem Tag darf ein Spieler nur eine RPR über 9 Loch spielen. Eine Turnierteilnahme nach einer RPR am gleichen Tag auf - auch teilweise - gleichen Bahnen ist nicht erlaubt (DQ).
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der RPR abzugeben, nachdem Zähler und Spieler diese unterzeichnet haben. Abgabeort ist das Clubbüro. Sollte das Büro nicht besetzt sein, ist die Zählkarte in den Greenfee-Einwurf zu werfen.
Registrierte Privatrunden werden nach den offiziellen Golfregeln des DGV gespielt und nach dem World Handicap System ausgerichtet. Einsicht in diese Regelungen kann im Clubbüro genommen werden.
Spielform einer RPR ist Zählspiel nach Stableford gemäß Regel 21.1.
Spielleitung ist der Vorgabenausschuss des Royal Saint Barbara´s Dortmund Golf Club e.V.

Dortmund, 01.01.2023