Corona Update 15.12.2020

Liebe Mitglieder, 
heute Nacht hat die Landesregierung NRW die neue Corona-Schutz-Verordnung für den ab 16.12.2020 beginnenden Lockdown veröffentlicht.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.

Anders als in der bisherigen Verordnung gibt es keine Ausnahme für den Individualsport Golf. Das bedeutet für uns korrekt (ab 16.12.2020): 

  • Die gesamt Anlage (Platz, Trainingseinrichtungen, Clubhaus) ist geschlossen.
  • Es werden keine Trainerstunden mehr erteilt.
  • Der Proshop ist geschlossen.
  • Das Sekretariat ist nur noch per E-Mail  zu erreichen. 
  • Frau Becker bietet weiter ihre leckeren Gänse zur Abholung an.

Bis wann unsere Anlage geschlossen bleiben muss, ist aktuell noch nicht absehbar. Die neue Corona-Schutz-Verordnung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 10.01.2021. Wie immer werden wir Sie über die aktuellen Entwicklungen rund um Corona auf unserer Webseite auf dem Laufenden halten. 

Abschließend hoffen wir, dass die nun getroffenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und wir alle bald wieder unserem geliebten Sport nachgehen können. Bleiben Sie gesund! 

Für den Vorstand 
Maximilian Schwarzbach